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sanofi-aventis wünscht eine "Gesunde Reise" –
Badeente eingepackt, Strandhut mitgenommen, Sonnencreme im Koffer? Ihre Arzneimittel – die Sie regelmäßig nehmen müssen und die Sie zur Reise speziell mitnehmen möchten – eingepackt? Haben Sie wirklich an "alles" gedacht?
Denn wir möchten, dass Sie wieder gesund nach Hause kommen!
Folder "Gesunde Reise" downloaden (Abb.: 1, ca. 4 MB)
PS: Für Download zu groß? Fordern Sie den Folder im Original über unsere Kontaktseite an!
Informationen zur Vermeidung von Reisethrombose als pdf-Dokument können Sie hier herunterladen. (Abb.: 2)
Poster "Reisethrombose? Nein, danke!" downloaden
Spritzen bei der Zollkontrolle - kein Problem
Das Mitführen von Injektionsnadeln kann in manchen Ländern zu Problemen bei der Ein- oder Ausreise führen.
Drucken Sie die Erklärung aus und lassen Sie sie von Ihrem Arzt bestätigen.
Dem niedermolekularen Heparin beigelegt, vermittelt es dem Kontrollorgan in mehreren Sprachen, dass es sich um ein registriertes Arzneimittel handelt. (Abb.: 3)
Zollbestätigung für Heparinspritzen downloaden
Diabetiker auf Reisen
Wenn Diabetiker auf große Reise gehen, gilt es mehr zu beachten, als nur Flug und Hotel zu buchen. Ein veränderter Lebensrhythmus während des Aufenthaltes, ungewohnte Nahrungsmittel, Reisekrankheiten (Durchfälle, Übelkeit) und Versorgungsprobleme (Insulin, Insulinaufbewahrung) machen mehr Vorbereitung nötig. Um Sie hier zu unterstützen, hat sanofi-aventis ein Booklet zusammengestellt, das Sie hier zum Ausdruck auf Ihren PC laden, oder in gedruckter Form bestellen können.
Außerdem steht Ihnen unsere Diabetes-Hotline für kompetente Beratung zur Verfügung: +43 1/801 85-2448 (Mo – Do: 08.00 – 17.00 Uhr und Fr: 08.00 – 15.30 Uhr)
Keine Angst vor der Zollkontrolle
Mit dieser Bestätigung ist auch eine Zollkontrolle kein Problem. Arzt oder Apotheker bestätigen den Bedarf der Insulintherapie.
Zollbestätigung für Insulin downloaden
Sehr geehrte/r Flugreisende/r!
Bitte beachten Sie folgende Hinweise des österreichischen Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit:
Hinweise für die Flugpassagiere über den Umfang der Beschränkungen finden Sie am Flughafen im "Check-In" Bereich, auf den Homepages der Flughäfen und der Fluggesellschaften. Bitte beachten Sie: Jede Fluggesellschaft kann im Rahmen ihrer Beförderungsbedingungen weiter gehende Beschränkungen anordnen.
Die Mitnahme von Thrombosemedikamenten auf Flügen ist nicht ungewöhnlich. Die Frage bei der Sicherheitskontrollstelle ist derzeit, ob statt des Thrombosemedikaments ein flüssiger Sprengstoff bzw. ein Bestandteil desselben abgepackt und mitgeführt wird.
Im Zusammenhang mit der seit 06.11.2006 im EU Bereich geltenden Beschränkung des Mitführens von Flüssigkeiten, Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie des Inhaltes von Druckbehältern ... und anderen Artikeln (im Nachfolgenden kurz „Flüssigkeiten" genannt) wird ausgeführt:
Zum Pen gegen Thrombosen von sanofi-aventis GmbH Österreich:
BM für Inneres: „Spritzen und Injektoren mit 2 bis 3 cm langen, dünnen (leicht verbiegbaren) Nadeln sind keine als Mittel mit Waffenwirkung anzusehenden Gegenstände."
Zur Spritzampulle gegen Thrombosen von sanofi-aventis GmbH Österreich:
BM für Inneres: Bei mit Flüssigkeit gefüllten Spritzen:
a) Der Fluggast weist die Spritze, welche mit dem Anti-Thrombosewirkstoff gefüllt sind, im maximal 1 Liter fassenden durchsichtigen, wieder verschließbaren Kunststoffsack vor.
Tipp: Für größere Mengen die Spritzampullen aus der Karton-Überverpackung entnehmen (den Nadelschutz nicht abnehmen!)
In diesem Fall kann der Fluggast den Kunststoffsack mit so vielen Thrombosepräparaten füllen wie der Kunststoffsack fasst, solange der Verschluss "dicht" schließt. Eine allfällige Aufforderung nachzuweisen, dass sich im Kunststoffsack kein Sprengstoff bzw. Bestandteile desselben befinden, kann trotzdem erfolgen, siehe dazu unter b).
b) Inanspruchnahme der Ausnahme von der Mengenbeschränkung (Punkt a) durch Vorweisen und Deklaration als Medikament.
Ein "in der Hand halten und dem Sicherheitskontrollorgan als Medikament avisieren" ist dazu der erste Schritt. Weiteres wird gegebenenfalls vom Sicherheitskontrollorgan abverlangt. In diesem Fall darf der Fluggast jene Menge mitnehmen, die er während der Reise verwendet und für medizinische Zwecke braucht. Unter Reise ist nicht nur der Flug sondern die gesamte Dauer der Reise von Abflug bis Rückkehr zu verstehen (z.B. die gesamte Dauer der Urlaubsreise, Geschäftsreise).
Für diesen Fall ist die auf dieser Seite befindliche Zollbestätigung für Heparinspritzen jedenfalls ein gutes Mittel, um dem Sicherheitskontrollorgan glaubhaft zu machen, dass die mitgeführte Menge während der Reise benötigt wird. Um glaubhaft zu machen, dass es sich um ein Medikament handelt, wird angeraten, erstens die Originalverpackung und/oder den Beipackzettel mitzuführen und zweitens Beschriftungen auf den Behältnissen nicht zu zerstören, zu überkleben, usw. Sollten Spritzen, Ampullen usw. extra original verpackt sein, wird geraten diese Einzelverpackung nicht zu beschädigen. Eine unbeschädigte Originalverpackung erhöht die Glaubwürdigkeit.
Für den Fall der Aufforderung nachzuweisen, dass die Flüssigkeit kein Sprengstoff bzw. Bestandteil desselben ist wäre eine Möglichkeit, dass sich der Fluggast einen Tropfen Flüssigkeit auf die Haut tropft und den Tropfen verreibt. Der Aufforderung des Sicherheitskontrollorgans einen bestimmten Test (nicht nur Verreiben auf der Haut) vorzunehmen, muss nachgekommen werden. Bei Weigerung den Test durchzuführen wird der Zugang zum Sicherheitsbereich des Zivilflughafens (beginnt nach der Sicherheitskontrollstelle) verweigert, so lange der Fluggast die verdächtige Substanz / den Gegenstand bei sich hat.
Drei wichtige Hinweise:
1. Sanofi-aventis GmbH weist jedoch darauf hin, dass das Öffnen der Spritzampulle und Austropfen des Inhaltes, auch teilweise, diese Spritzampulle unbrauchbar macht und sie somit zu verwerfen ist! Eine weitere Verwendung kann aus Gründen der Sterilität und der Wirkstoffkonzentration nicht angeraten werden. Für Insuline von sanofi-aventis GmbH gelten die Ausführungen analog.
2. Sanofi-aventis GmbH weist darauf hin, dass diese Aussagen nur für Präparate aus der Produktion von sanofi-aventis GmbH Österreich zutreffen können, da die angesprochenen Arzneimittel beim BM für Inneres zur Beurteilung vorlagen. Die Beurteilung für Arzneimittel anderer Hersteller kann unter Umständen anders ausfallen.
3. Vorstehend Dargestelltes gilt für Abflüge von österreichischen Flughäfen. Jeder EU Mitgliedstaat ist berechtigt, strengere Verbote - nicht nur betreffend Flüssigkeiten - zu erlassen. Einzelne Fluglinien können im Rahmen ihrer Beförderungsbedingungen anderes verlangen. Bitte erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor dem Abflug bei der Fluglinie.
Vorsicht bei Reisen speziell in die USA, Kanada. Diese Staaten verlangen von den Fluglinien, die in ihrem Hoheitsgebiet landen bzw. dieses überfliegen, strengere Sicherheitsmaßnahmen. Oft ändern sich diese geforderten Sicherheitsmaßnahmen sehr kurzfristig. Bitte erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor dem Abflug bei der Fluglinie. Die Sicherheitskontrollorgane sind geschult, anhand objektiver allgemein gültiger Kriterien festzustellen ob sich jene Substanz in der Packung befinden kann, welche die Verpackung vermuten lässt oder möglicherweise nicht, was zusätzliche Tests erforderlich macht - bis hin zur aufwendigen, zeitintensiven technischen Sprengstoffspurendetektion.
Zum Öffnen, bzw. Ausdrucken der pdf-Dateien ist das Programm Acrobat-Reader geeignet. Adobe bietet dieses Programm kostenlos zum Download an:
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